Mitgliedschaft
In unserer Gartenanlage finden Sie 40 Parzellen mit einer Größe von je ca. 310 m², ein Vereinsheim mit Freisitz und Terrasse, einen großzügigen Kinderspielplatz, einen Parkplatz für Ihr Fahrzeug sowie ausgedehnte, allen zur Verfügung stehende Grünflächen.
Der Unterhalt der Gartenanlage und des Vereinsheims wird ausschließlich von den Mitgliedern getragen.
Lust an Gartenarbeit, Gemeinschaftssinn, Freude an der Natur und Appetit auf Obst und Gemüse aus eigenem Anbau sollten Sie auf jeden Fall mitbringen.
Um eine Gartenparzelle pachten zu können, ist eine ordentliche Mitgliedschaft Voraussetzung.
Über Ihre Mitgliedschaft im Kleingartenverein Puchheim e.V. entscheidet unser Ausschuss.
Erst nach Bestätigung und Ihrer ersten erbrachten Beitragszahlung werden Sie bei uns als Mitglied mit allen Rechten und Pflichten geführt und auf die Warteliste für eine Gartenparzelle gesetzt.
Die Rangfolge in der Warteliste wird durch den Eingang der Anträge bestimmt.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit
- 65,00 €uro für ordentliche Mitglieder
- 15,00 €uro für Familienmitglieder
- 20,00 €uro für Fördermitglieder.
Die weiteren Aufwendungen für die Parzelle belaufen sich auf ca. 300,00 €uro pro Jahr (Pachtzins, Wasserverbrauch, Versicherung u.a.)
Wie werde ich Mitglied?
Wenn Sie einen Garten pachten möchten, füllen Sie bitte den "Aufnahmeantrag - Ordentliches Mitglied und Familienmitglied" aus.
Hinweis: Mit Beantragung der Mitgliedschaft erkennen Sie die Vereinssatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
Wollen Sie unseren Kleingartenverein finanziell unterstützen, werden Sie Fördermitglied und verwenden Sie den "Aufnahmeantrag für Fördermitglieder".
Ihren ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an:
Wolfgang Romberger |
Vorsitzender des KGV Puchheim e. V. |
Postfach 133 |
82217 Eichenau |
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum 31. Dezember d.J. möglich.
Sie muss in Schriftform erfolgen und bis spätestens 30. September d.J. beim Vorstand eingegangen sein.
Wie kann ich meinen Pachtvertrag auflösen?
Die Kündigung des Pachtvertrages ist jeweils zum 30. November d.J. möglich.
Sie muss in Schriftform erfolgen und spätestens am dritten Werktag im August d.J. beim Vorstand eingegangen sein.
Download Aufnahmeanträge und Satzung: